Mit uns bleiben Sie mobil

Betreuter Fahrdienst

Unser BRK-Fahrdienst ermöglicht Menschen mit eingeschränkter Mobilität, ihre Selbstständigkeit zu bewahren und wichtige Termine eigenständig wahrzunehmen. Durch die Unterstützung unserer Fahrerinnen und Fahrer können beispielsweise Arztbesuche oder andere Wege zu medizinischen Versorgungen zuverlässig und komfortabel realisiert werden. Unser Angebot richtet sich an Menschen mit vorübergehenden oder dauerhaften körperlichen Einschränkungen, Erkrankungen oder altersbedingten Mobilitätseinschränkungen. 

Kontakt

BRK Betreuter Fahrdienst

Telefon 0871 96221-25

Ihr betreuter Fahrdienst in Landshut

Unsere speziell geschulten Fahrerinnen und Fahrer sind mit den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen vertraut und sorgen für eine sichere, respektvolle und individuelle Betreuung während der gesamten Fahrt. 

Unsere Fahrzeuge und Transportkategorien

Unsere modernen Spezialfahrzeuge ermöglichen einen sicheren und komfortablen Transport – liegend, sitzend sowie mit Rollstuhl oder Rollator. Dabei richten wir uns stets nach Ihren individuellen Bedürfnissen und Anforderungen. Unser geschultes Personal begleitet Sie zuverlässig und professionell auf jeder Fahrt.

Wir unterstützen Sie bei Fahrten zu ambulanten Behandlungen und stationären Aufenthalten, beispielsweise:

  • Arzt- und Krankenhausfahrten
  • Fahrten zu Kur- und Rehabilitationseinrichtungen
  • Dialysebehandlungen
  • Chemo- und Strahlentherapien
  • Krankengymnastik und Ergotherapie
  • Fahrten zur Arbeits- oder Ausbildungsstätte
  • Fahrten in Kurzzeit- oder Langzeitpflegeeinrichtungen sowie Seniorenheime

Mit unserem Fahrdienst sorgen wir dafür, dass Sie Ihr Ziel sicher, pünktlich und komfortabel erreichen.

Typischer Ablauf eines betreuten Fahrdienstes

Typischer Ablauf:

  • Beim BRK Fahrdienst anrufen und den Fahrtwunsch mitteilen (z. B. Arzttermin, Therapie, Krankenhaus, Reha usw.)
  • Abholort, Ziel, Datum und Uhrzeit angeben
  • Angeben, welche besondere Unterstützung benötigt wird (z. B. Rollstuhl, Rollator oder liegender Transport)
  • Prüfen lassen, ob eine Kostenübernahme durch Krankenkasse, Pflegekasse oder Sozialamt möglich ist oder ob die Fahrt privat bezahlt werden muss; im Normalfall wird hierfür ein Transportschein benötigt
  • Am vereinbarten Termin vom Fahrer oder von der Fahrerin abgeholt werden und bei Bedarf Unterstützung beim Ein- und Aussteigen sowie beim Treppensteigen erhalten.

Wer kann den betreuten Fahrdienst in Anspruch nehmen?

  • körperbehinderte Menschen
  • geistig behinderte Menschen
  • betreuungsbedürfte Menschen
  • Menschen, die durch besondere Umstände keine öffentlichen Verkehrsmittel oder Taxis benutzen können

Kostenübernahme und Abrechnung

Die Kosten variieren und ergeben sich in der Regel aus dem jeweiligen Vertrag zwischen dem BRK und der Krankenkasse. In bestimmten Fällen übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine begrenzte Anzahl von Fahrten. Andernfalls erfolgt die Abrechnung kilometergenau, sodass nur die tatsächlich in Anspruch genommene Leistung berechnet wird. Gerne informieren und beraten wir Sie zu Ihren individuellen Möglichkeiten und Kosten.

Sie oder eine angehörige Person sind in Ihrer Mobilität eingeschränkt und möchten mehr über unseren betreuten Fahrdienst erfahren?
Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie unverbindlich zu unseren Leistungen, den Einsatzmöglichkeiten sowie zu Fragen der Kostenübernahme. Auch bei allen weiteren Anliegen rund um den Fahrdienst stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.